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 Wo das Blut grün ist: Die BPjS
23. Juli 2002 | 19:21 | Report

Wo das Blut grün ist- Die Bundesprüfstelle für jugendgefährende Schriften


Es ist dunkel, jemand schleicht um die Ecke und duckt sich. Auf einmal kracht ein Schuss, der Monitor hellt auf, Blut spritzt und eine Meldung ertönt: "Terrorists win". Das Mitglied der Anti-Terroreinheit fällt aber nicht zu Boden, sondern hockt sich hin. "Das haben wir dieser BPjS zu verdanken", beschweren sich aktive PC Spieler oft - zu Recht? Um diese Frage beantworten zu können, müssen zunächst einmal ein ein paar Grundlagen geklärt werden.


Was tut die BPjS, was tut sie nicht?


Die Bundesprüfstelle für jugendgefährende Schriften, kurz BPjS, kennt wohl jeder, der sich auch nur ansatzweise mit dem Thema "Spielen auf dem PC" auseinandergesetzt hat. Nur allzuoft wird die BPjS als "Buhmann" dargestellt, wenn es z.B. um Zensur geht, obwohl dies eigentlich nicht gerechtfertigt ist. Was die BPjS im Detail macht, und welche Mittel sie dabei zur Verfügung haben, scheinen nur die Wenigsten wirklich zu wissen. Zeigen wir doch einmal den Verlauf einer Indizierung beispielhaft auf.


Der Gang einer Indizierung


Damit die BPjS tätig werden, sprich: ein Computerspiel, Magazin, Video, etc. indizieren kann, muss sie zunächst einen Antrag auf Indizierung bekommen. Die BPjS wird nicht aus "eigener Kraft" aktiv! Diese Anträge können nur die obersten Jugendbehörden der Länder, die Landesjugendämter, die Jugendämter und das BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) stellen.


Das 12er-Gremium


Liegt ein Antrag auf Indizierung vor, so wird im sogenannten 12er-Gremium der BPjS über die Jugendgefährdung des zu prüfenden PC Spiels diskutiert. Dazu wird das Spiel gespielt und auf jugendgefährende Inhalte hin untersucht. Jugengefährdende Inhalte sind:

- Gewalt
- Verherrlichung der NS-Ideologie, Rassenhaß
- Kriegsverherrlichung. Kriegsverharmlosung
- Pornographie und sexualethisch desorientierte Medien

Angenommen, einer dieser Inhalte ist in diesem Computerspiel stark ausgeprägt (gern genommenes Beispiel für Gewalt: Quake 3 Arena). Dann wird in einem gerichtsähnlichen Verfahren beschlossen, ob das Spiel auf die Liste der jugendgefährdenden Schriften gesetzt wird. Dazu muss die Mehrheit der Anwesenden dafür stimmen. Wenn dies der Fall ist, wird der Publisher des PC Spiels von dem Beschluss informiert, und das Computerspiel wird auf die Liste gesetzt. Außerdem muss die Indizierung öffentlich gemacht werden. Dafür gibt es ein monatlich erscheinendes Informationsblatt "BPjS Aktuell". Von diesem Moment an darf das Computerspiel im Handel nur noch für über 18 jährige zugänglich gemacht werden. Es ist aber noch erhältlich, da die Indizierung keine Zensur ist. Eine Indizierung bedeutet nicht, dass das Spiel generell nicht mehr verkauft werden darf!


Das 3er-Gremium


Das vereinfachte und wesentlich schnellere Verfahren des 3er-Gremiums wird in Fällen von offensichtlicher Jugendgefährdung, also in Fällen, in denen eine Diskussion überflüssig erscheint, angewandt. Jedoch muss die Indizierung dann einstimmig beschlossen werden.

Die Gremien der BPjS könnten das Computerspiel aber auch als "nicht jugendgefährdend" einstufen - somit würde eine Indizierung also abgelehnt werden. Rechtlich gesehen könnte sogar ein Rechtsanwalt (in diesem Fall einer des Publishers) dem Indizierungsverfahren beistehen und den Publisher bzw. das Computerspiel vertreten. Die BPjS ist also eigentlich nur "ausführendes Organ", welches bestimmten gesetzlichen Richtlinien und Verfahrensweisen unterworfen ist.

Ob nun die Art von Jugendschutz, welche die BPjS im Endeffekt praktizieren soll, überhaupt und allgemein sinnvoll ist oder nicht, dass ist - vor allem auch in Spielerkreisen - regelmäßiger Anlass zu heftigsten Diskussionen. Auch die Kriterien, nach denen indiziert wird, und die Auswahl der zu indizierenden Games sind typische Streitpunkte, bei denen sich die Geister scheiden. Abschließend sollte aber jeder, der sich von der Tätigkeit der BPjS betroffen fühlt, sich selbst die Frage stellen, ob so eine Institution nicht vielleicht doch ihren Sinn haben könnte. Ein wenig nachdenklich kann man schon werden, wenn man z.B. so manche Äußerung in Bezug auf Gewalt in Spielen verfolgt, wie zum Beispiel die Folgende, die im einem Internetforum stattgefunden hat:

"Soldier of Fortune - Wer liebt es nicht?
Dieses Spiel...ist ein WIRKLICH geiles Spiel...!
Ein super cooler Agressions-ablasser! Verstümmeln ohne Ende! Ohne dieses Spiel hätte ich die 7. Klasse nicht durchgestanden.
Was haltet IHR von SoF
Meine Lieblingswaffe ist übrigends die Shotgun (Einmal abziehen und Kopf weg!)."


Nachtrag: Es gibt noch viele Details und Optionen, vor allem was das 12er/3er Gremium und den Ablauf bzw. die Regeln und Richtlinien einer Indizierung angeht. Hier in aller Ausführlichkeit darauf einzugehen würde aber den Rahmen dieses Artikels sprengen. Sollten sich jedoch weiterführende Fragen ergeben, so steht der Autor auf Wunsch gerne per eMail zur Verfügung: die Adresse lautet andreas
Andreas Badelt
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